Allgemeine Geschäftsbedingungen

Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen
mit dem Ersteigerer bzw. Käufer

Der Ersteigerer bzw. Käufer wird durch mündliches Gebot oder schriftlichen Kaufvertrag und Übergabe, Eigentümer der Gegenstände, sofern nichts anderweitiges vereinbart wird.

Das Hohenweidener Versteigerungshaus Gut Sannenschein, Im Hof 2 in Hohenweiden, versteigert als Kommissionär in eigenem Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbekannt bleiben, gegen Bezahlung in Deutscher Mark oder Euro.

Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt werden. Die Sachen sind gebraucht und das Gut Sannenschein übernimmt keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel. Es verpflichtet sich jedoch, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlag oder Übergabe schriftlich angezeigte, begründete Mängelrügen des Erwerbers binnen drei weiterer Monate dem Kommittenten, der den Gegenstand eingeliefert hat, zu übermitteln und dessen Stellungnahme möglichst herbeizuführen. Gut Sannenschein haftet nicht für etwaige Neuware sondern nur für Antikgegenstände.

Beschreibungen im Katalog stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sie erfolgen ebenso wie zusätzliche mündliche und schriftliche Angaben im Auftrage des Kommittenten. Dies gilt insbesondere für Maße und Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Alter usw.

Nach erteiltem Zuschlag können Mängelrügen nicht mehr angebracht werden. Vorgebote müssen schriftlich mindestens 1 Tag vor dem Versteigerungstag bei Gut Sannenschein eingegangen sein. Telefonische Gebote sind nur im Umfang der schriftlichen Bestätigung durch Gut Sannenschein verbindlich. Für später eingehende Vorgebote kann hinsichtlich der Berücksichtigung bei der Versteigerung keine Haftung übernommen werden. Vorgebote sind verbindlich und unwiderruflich.

Das Gut Sannenschein behält sich das Recht vor, Versteigerungsstücke nach Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen. Der Zuschlag wird erteilt wenn, nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot erfolgt. Das Gut Sannenschein kann den Zuschlag insbesondere bei Nichterreichen des Mindestpreises verweigern oder unter Vorbehalt der Zustimmung des Kommittenten erteilen. Der Erwerber ist an einen unter Vorbehalt erteilten Zuschlag drei Monate gebunden. Wenn mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben, und kein höheres Gebot mehr erfolgt, entscheidet das Los über den Zuschlag. Das Gut Sannenschein kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dieses sofort beanstandet worden ist, oder andere Zweifel über den Zuschlag angemeldet werden.

Der Zuschlag verpflichtet zu Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber über,
das Eigentum erst bei Übergabe und vollständigem Zahlungseingang. Der Endpreis (Zuschlagssumme plus Aufgeld) ist nach dem Zuschlag bzw. bei schriftlichem Gebot nach Rechnungserteilung sofort fällig, gegen Barzahlung oder bestätigter Bundesbankscheck über die Kaufsumme. Während oder am Tag der Versteigerung ausgestellte Rechnungen unterliegen der Nachprüfung von Gut Sannenschein und können berichtigt werden.

Befindet sich der Erwerber mit der Zahlung oder Abnahme in Verzug, ist das Gut Sannenschein nach seiner Wahl berechtigt, die Rechte aus dem Zuschlag durchzusetzen oder den Gegenstand erneut zur Versteigerung zu bringen oder bestmöglich freihändig zu verkaufen. Der Erwerber bleibt weiterhin Schuldner eines verbleibenden Differenzbetrages zum Endpreis zuzüglich der Kosten Gebühren der erneuten Versteigerung oder freihändigen Verkaufs.
Er hat keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös; dieser gebührt den Kommittenten.

In den Geschäftsräumen von Gut Sannenschein haftet jeder Besucher für jeden von Ihm verursachten Schaden an den ausgestellten Gegenständen auch ohne Verschulden. Der Aufenthalt in Geschäftsräumen geschieht auf eigene Gefahr.

Im Katalog angegebene Schätzpreise sind unverbindlich. Gegenstände von geringerem Wert können im Konvolut außerhalb des Kataloges versteigert werden.

Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht in Merseburg. Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Das Aufgeld beträgt 16,6%. Dazu kommt die MwSt. (nur auf das Aufgeld), so dass sich ein Gesamtaufgeld für die aufgeführten Objekte 19,75% ergibt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, sehr gerne auch telefonisch unter 0345/ 4820230 oder 0345/ 6138546.